Blockade kann Gewalt sein
Karlsruhe: Demonstranten dürfen sich nicht anketten / Aber Nötigung nicht in jedem Fall.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1995 zum Demonstrationsrecht präzisiert. Blockaden gelten künftig als Gewalt, wenn sich die Teilnehmer anketten. Als Nötigung muss dies aber nur bestraft werden, wenn die Gesamtumstände "verwerflich" sind. Konkret hatte das Gericht zwei Fälle zu entscheiden.
Bei einer Autobahnblockade von 600 Roma im Jahr 1990 war sich der Senat noch einig: Diese ist nicht vom Demonstrationsrecht geschützt. Die Roma hatten damals versucht, in die ...