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Gemunkelt hatte man über einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung seit längerem. Am Donnerstag bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft, dass sie den Erlass eines Strafbefehls beantragt habe, weil Franz-Peter Tebartz-van Elst in zwei Zivilverfahren vor dem Landgericht gegen das Magazin Der Spiegel eine ...