BGH gibt Versicherung recht
Nach Grundsatzurteil bekommt Gastwirt Schäden aus corona-bedingter Schließung nicht ersetzt.
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. Der Name täuscht. Eine Betriebsschließungsversicherung muss nicht für Einnahmeausfälle beim Corona-Lockdown bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden.
Kläger war der Gastronom Marco Ceccaroli, der in Travemünde an der Ostsee die Pizzeria Bella Vista betreibt. Auch sein Lokal war betroffen, als in Schleswig-Holstein im März 2020 die Gastronomie dichtgemacht wurde, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Ceccaroli entstanden 40 000 Euro Schaden, doch er ...