Bewährungsstrafe für Prokuristen
Im Verfahren wegen Untreue und Unterschlagung geht das Landgericht von einem Schaden in Höhe von einer Million Euro aus.
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KREIS EMMENDINGEN/FREIBURG. Das Landgericht Freiburg hat am Dienstag den ehemaligen Prokuristen und Niederlassungsleiter einer Metallfirma im nördlichen Kaiserstuhl wegen Untreue in 97 und veruntreuender Unterschlagung in 39 Fällen mit einem Schaden von rund einer Million Euro zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 12 000 Euro verurteilt. Ebenfalls zwei Jahre mit Bewährung erhielt der mitangeklagte Schrotthändler wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 88 Fällen. Er muss eine Bewährungsauflage von 800 Euro zahlen.
Zu Beginn der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Arne Wiemann auf die Verfahrensdauer von dreieinhalb Jahren seit Erhebung der Anklage hin. Immer mehr neuen Gesetzen stünden Gerichte gegenüber, die personell an ihre Grenzen stießen. Dazu komme, ...