Bewährung für Drogenhandel

BZ-Plus Die Abgabe von Marihuana an Heranwachsende war dem 24-jährigen Gambier nicht nachweisbar.  

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EMMENDINGEN. Im ehemaligen Asylbewerberwohnheim an der Hochburger Straße in Emmendingen hatte es im zweiten Halbjahr 2017 bis zur Durchsuchung des Hauses Nr. 2 am 25. April 2018 einen schwunghaften Handel mit Marihuana gegeben. Derzeit arbeitet das Amtsgericht Emmendingen eine Reihe von Anklagen gegen mutmaßliche Drogenhändler ab. Am Mittwoch ist ein 24-jähriger Asylbewerber aus Gambia wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in acht Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

Die Vorwürfe der Anklage wogen deshalb schwer, weil dem Gambier in vier Fällen zur Last gelegt worden war, gewerbsmäßig Marihuana an Minderjährige verkauft zu haben. Taten, für die der Gesetzgeber zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen vom Konsum illegaler Drogen eine Mindeststrafe von zwei Jahren pro Tat vorsieht. Tatsächlich war eine junge ...

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