Bewährung für 81-Jährigen
Richter ahnden die versuchte sexuelle Nötigung einer Demenzkranken in einem Heim .
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ETTENHEIM/FREIBURG. Wie ist mit der Sexualität von Bewohnern in Alters- und Pflegeheimen umzugehen? Die Frage wirft viele Problemstellungen auf. Das wurde in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Freiburg öffentlich. Angeklagt war ein 81-jähriger Heimbewohner aus dem Raum Ettenheim, der vor drei Jahren versucht haben soll, in seinem Zimmer eine damals 76-jährige demenzkranke Mitbewohnerin zu vergewaltigen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Nach drei Verhandlungstagen ist es keine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, sondern wegen versuchter sexueller Nötigung geworden. Geahndet hat die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitz von Arne Wiemann die Tat des 81-Jährigen mit einer ...