Verkehrssicherungspflicht ist der häufigste Grund für Baumfällungen im Lörracher Wald. Der Bundesgerichtshof urteilt aber, dass Spazierengehen im Wald auf eigene Gefahr erfolge. Ändert das etwas für die Stadt?
Die Lörracher Stadtverwaltung sieht die bisherige Praxis durch das Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe nicht beeinflusst. Sie teilt auf Anfrage mit, dass das Urteil sie als große Waldbesitzerin freue: "Die bisher gültige Rechtslage wurde durch das BGH-Urteil bestätigt und es kam zu keiner Ausweitung der Verkehrssicherung im Wald." Der bisherige ...