Berufsverbot und Bewährungsstrafe
In einem Indizienprozess hat das Amtsgericht einen Apotheker der illegalen Abgabe von Methadon für überführt gehalten.
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Einen Apotheker aus Freiburg hat das Amtsgericht in einem Indizienprozess der unerlaubten Abgabe von 500 Gramm Methadon an eine drogensüchtige Kundin für überführt gehalten. Es hat ihn zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und einer Geldauflage von 4000 Euro verurteilt. Darüber hinaus ist dem 48-jährigen Pharmazeuten für die Dauer von zwei Jahren die selbstständige Leitung einer Apotheke untersagt worden.
Drei Angeklagte hatten sich zu verantworten. Da ist der Apotheker, der im Sommer 2002 aus finanziellen Gründen seine Apotheke in der Innenstadt schließen musste. Er ist nicht vorbestraft und hat inzwischen eine andere Apotheke eröffnet. Mit ihm saßen eine 32-jährige Studentin und ihr 46-jähriger Lebensgefährte auf der ...