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Urteil zu Parkgebühren

Bereits bezahlte Anwohner-Parkgebühren werden in Weil am Rhein nicht erstattet

Weil am Rhein will die Kosten für die seit dem 1. Januar mit 90 Euro dreimal so teuren Anwohner-Parkausweise nicht zurückerstatten. Und das trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.  

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Bewohner-Parkausweis in einem Weiler Auto  | Foto: Hannes Lauber
Bewohner-Parkausweis in einem Weiler Auto Foto: Hannes Lauber
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag entschieden, dass die Gebühren nicht, wie geschehen, in einer Satzung geregelt werden dürfen, sondern dass dafür der Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich ist. Das Land hatte den Gemeinden allerdings den Erlass ...

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