Beizeiten vorsorgen heißt die Devise
BZ-SERIE ERBRECHT (III): Wie mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung die Selbstbestimmung gesichert wird.
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Was nach dem Tod passieren soll, regelt das Testament. Doch ebenso wichtig ist es, rechtzeitig Entscheidungen für die Zeit davor zu treffen. Damit beschäftigt sich der dritte und letzte Teil der Serie rund ums Erben. Bereits erschienen sind Beiträge über die Erbschaftssteuer und das Stiftungsrecht.
Will ich ins Heim oder lieber zu Hause bleiben? Welcher Arzt soll mich behandeln? Wer kümmert sich um meine finanziellen Angelegenheiten? Solche Fragen sollte jeder frühzeitig regeln, bevor andere entscheiden müssen. Denn jeder kann in eine Situation kommen, wo er seinen Willen nicht mehr klar ...