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Auch die Altanlieger an der Alten Poststraße müssen für die Erschließung bezahlen.
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SCHALLBACH. Obwohl sie bereits vor Jahrzehnten dort gebaut haben oder Besitzer von erschlossenen Bauplätzen sind, müssen sich die Anlieger gegenüber dem Baugebiet östlich der Alten Poststraße anteilig an den Erschließungskosten für die Alte Poststraße beteiligen. Mit dieser eher unangenehmen Überraschung wartete Rechtsanwalt Martin Uhl in der jüngsten Sitzung des Schallbacher Gemeinderats auf, als er erläuterte, welche beitragsrechtlichen Konsequenzen der Erschließungsvertrag für die Baugebiete Hüttstall I und II haben.
Bei der Sitzung des Gemeinderats Schallbach am Donnerstag wurde die endgültige Fassung des Vertrags zwischen der Gemeinde und der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) Immobilien Kommunalentwicklung ...