Beim Trösten schwer vergriffen
Bewährungsstrafe für Rentner wegen sexueller Nötigung.
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BAD SÄCKINGEN/OBERES WIESENTAL. War es nur so etwas wie ein großväterlicher Kuss oder ein Fall von sexueller Nötigung, was sich im April 2008 zwischen dem damals 74-jährigen Angeklagten und einer 15-jährigen Schülerin zugetragen hat? Auch nach Abschluss der Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht Bad Säckingen interpretierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorfall ganz unterschiedlich. Richterin Margarete Basler hielt indes die Aussage der Schülerin für glaubwürdiger.
Der Angeklagte und das Mädchen wohnen in derselben Straße einer Gemeinde im Oberen Wiesental. Sie kennen einander schon lange und hatten auch ein vertrauensvolles Verhältnis. So hat der Rentner der ...