Bei Tempo 130 eingeschlafen?

Geldstrafe für Verursacher eines tödlichen Unfalls auf der A 5.  

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KENZINGEN/RIEGEL. Morgens um 3.49 Uhr ist der Februar dunkel und kalt. Minus zehn Grad Celsius zeigte das Thermometer am 7. Februar 2005 an, als auf der Autobahn Richtung Basel kurz vor Riegel ein 48-jähriger Franzose ungebremst in einen auf der Überholspur querstehenden Transporter fuhr. Der Vater von drei Kindern überlebte die Wucht des Aufpralls nicht. Jetzt hat das Amtsgericht in Kenzingen den Fahrer des Transporters wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

An jenem Montagmorgen fuhr auch ein Landwirt aus Kippenheim auf der A 5 Richtung Neuenburg. Die Straße war trocken, der Verkehr nicht stark. Der Landwirt überholte einen Lastzug und wunderte sich darüber, warum ein auf der Gegenfahrbahn entgegenkommender Lastwagen mehrfach ...

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