Bei Reisemängeln richtig reklamieren

DER EXPERTE ZUM THEMA (1): Welche Stolpersteine vor Ort und nach der Rückkehr zu beachten sind, um den Reisepreis zu mindern.  

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Christian Wendel  | Foto: Daniel Gramespacher
Christian Wendel Foto: Daniel Gramespacher

LÖRRACH. Sommerzeit ist Urlaubszeit – doch leider hält der langersehnte Urlaub nicht immer das Versprechen aus der bunten Katalogwelt. Oft werden Reisende mit verschmutztem Stränden, verdorbenem Essen, fehlender Kinderanimation, Baulärm und anderen Mängel verärgert. Damit nach der Rückkehr der Reisepreis wegen der entgangenen Urlaubsfreude erfolgreich gemindert werden kann, sind nachfolgende Stolpersteine zu beachten.

Reklamation vor Ort
Fristsetzung zur Nachbesserung
Vorgehen daheim
Ist man nach dem missglückten Urlaub wieder daheim angekommen, sind die Mängel unverzüglich dem Reisveranstalter schriftlich anzuzeigen. ...

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