Bei offenen Carports reicht ein Meter
Die Gemeindeverwaltung von Häusern wird eine Änderung der Gestaltungssatzung ausarbeiten.
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HÄUSERN. Über eine Änderung der Gestaltungssatzung hatte der Gemeinderat bereits im September kontrovers diskutiert. Dabei ging es darum, dass zwischen Garagen und Carports und der Straße ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden soll. Nun wurde Einigkeit erzielt, dass zumindest für Carports ohne Seitenwände ein Abstand zu Straße beziehungsweise Gehweg von einem Meter ausreichend sein soll. Eine entsprechende Änderung der Gestaltungssatzung soll nun ausgearbeitet werde.
Die Regelung der Gestaltungssatzung, nach der bei Garagen und Carports ein Mindestabstand zur Straße von fünf Metern einzuhalten ist, um parkende Fahrzeuge aus dem ...