Bei offenen Carports reicht ein Meter

BZ-Plus Die Gemeindeverwaltung von Häusern wird eine Änderung der Gestaltungssatzung ausarbeiten.  

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Wie nah dürfen Carports und Garagen am...en Sitzung diskutiert und entschieden.  | Foto: Symbolfoto: Michael Bamberger
Wie nah dürfen Carports und Garagen am Gehweg stehen? Darüber hat der Gemeinderat von Häusern in seiner jüngsten Sitzung diskutiert und entschieden. Foto: Symbolfoto: Michael Bamberger

HÄUSERN. Über eine Änderung der Gestaltungssatzung hatte der Gemeinderat bereits im September kontrovers diskutiert. Dabei ging es darum, dass zwischen Garagen und Carports und der Straße ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden soll. Nun wurde Einigkeit erzielt, dass zumindest für Carports ohne Seitenwände ein Abstand zu Straße beziehungsweise Gehweg von einem Meter ausreichend sein soll. Eine entsprechende Änderung der Gestaltungssatzung soll nun ausgearbeitet werde.

Die Regelung der Gestaltungssatzung, nach der bei Garagen und Carports ein Mindestabstand zur Straße von fünf Metern einzuhalten ist, um parkende Fahrzeuge aus dem ...

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