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Corona-Regeln

Bei der Mahnwache waren zu viele Menschen, um ausreichend Abstand zu halten

Bei der großen Mahnwache wurde gegen Auflagen zum Schutz vor Corona verstoßen – laut Behörden kein Grund zur Auflösung der Demo. Die Stadt mahnt: Die Maske ersetze nicht den Abstand.  

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10000 Menschen hatten sich am Samstag ...n Platz der Alten Synagoge versammelt.  | Foto: Rita Eggstein
10000 Menschen hatten sich am Samstag zeitweise bei der Gedenkveranstaltung auf und um den Platz der Alten Synagoge versammelt. Foto: Rita Eggstein
10.000 Demonstranten auf einem Platz – da geht es in Corona-Zeiten zu eng zu. Bei der großen Mahnwache am Samstag sind Auflagen verletzt worden. Doch sowohl für das Rathaus als auch die Polizei war dies kein Grund, die Veranstaltung aufzulösen: eine Frage von Versammlungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit.

Tausende waren am Samstag auf den Platz der Alten Synagoge geströmt, um des getöteten George Floyds zu gedenken und gegen Polizeigewalt und Rassismus zu protestieren. Wegen Corona gelten besondere Auflagen für Versammlungen: Die Teilnehmer müssen 1,5 Meter Abstand wahren (so sie nicht einem Haushalt angehören), und weil das nicht immer geht, zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. "Die Maskenpflicht ersetzt die Abstandspflicht nicht", erklärte Rathaussprecherin Martina Schickle am Montag auf BZ-Nachfrage.

Auf dem Platz der Alten Synagoge dürfen sich laut Amt für öffentliche Ordnung höchstens 500 Menschen aufhalten. Die Mahnwache sei am 1. Juni für 200 Teilnehmer angemeldet worden. Da sei noch nicht absehbar gewesen, dass der Platz nicht ausreicht und die Versammlung zu Infektionsrisiken führe, sagte Schickle: "Das Amt hätte keine Argumente gehabt, sie zu verbieten."

"Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hielten sich größtenteils an die Corona-Verordnung sowie die Mundschutzpflicht." Polizeisprecher
Als der Zulauf viel größer war, wurden zeitweise alle angrenzenden Verkehrsflächen für die Versammlung genutzt und auch die Straßenbahnen gestoppt. Doch bei zeitweise 10.000 Menschen konnte die Abstandsregel nicht immer eingehalten werden, sagte Polizeisprecher Özkan Cira. "Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hielten sich jedoch größtenteils an die Corona-Verordnung sowie die Mundschutzpflicht." Die Demo war friedlich. Im Übrigen könne man nicht ohne weiteres beurteilen, wer in einer Wohngemeinschaft lebe und zusammenstehen darf.

Die Aufgabe der Polizei bei Demos ist Cira zufolge, den friedlichen Ablauf zu gewährleisten und die Abstands- und Hygieneregeln zu überwachen – mit Augenmaß. Ein Eingreifen sei im Einzelfall abzuwägen und müsse verhältnismäßig sein. "Eine Auflösung der Veranstaltung war unter Berücksichtigung aller Umstände weder geboten noch zulässig."

Eine höhere Teilnehmerzahl allein sei kein Grund, sagte Rathaussprecherin Schickle: "Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, in das der Staat nur unter sehr hohen Hürden eingreifen kann." Denkbar wäre die Verlegung auf einen noch größeren Platz gewesen, aber es sei keiner in der Nähe. Auch in anderen Städten gab es Großdemos. "Wir liegen mit den Auflagen auf einer Linie mit dem Bundesgesundheitsminister, der appellierte: Abstand halten, Alltagsmaske tragen."

In der Tram gibt es keine Höchstzahl von Fahrgästen

Seit 27. April gilt eine Maskenpflicht in Läden, im öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen. "Trotzdem sind die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten", schreibt die Landesregierung zu ihrer Corona-Verordnung. Eine Höchstzahl von Fahrgästen gibt es nicht, sagte Andreas Hildebrandt von der Freiburger Verkehrs-AG. Meist könne der Abstand eingehalten werden. "Und wir bitten die Fahrgäste darum", so der Sprecher. Eigens überwacht wird nicht. Die Kontrolleure sprechen Passagiere ohne Mundschutz an, aber das seien wenige und manche hätten medizinische Gründe. Bei jedem Halt öffnen die Fahrer alle Türen, um für Durchzug zu sorgen. "Wir tun, was wir können." Inzwischen fahren wieder halb so viele Fahrgäste wie vor Corona mit der VAG. Der Einsatz von mehr Fahrzeugen ist vorgesehen.

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Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 09. Juni 2020: PDF-Version herunterladen

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