Befangenheit liegt nicht vor

Streitigkeiten um Ausweisung eines Baugebietes landen vor dem Landgericht in Waldshut.  

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ÜHLINGEN-HÜRRLINGEN. Ob der Bauamtsleiter der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf seine Tätigkeit zur Verfolgung eigener Interessen bei der Ausweisung eines neuen Baugebiets im Ortsteil Hürrlingen missbraucht hat oder nicht, war gestern Vormittag Gegenstand der öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Waldshut. Richter Martin Hauser war in der "Ehrenschutzklage" um eine gütliche Lösung bemüht. Nach der Vorlage eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Richters soll entschieden werden, ob eine weitere Beweisaufnahme nötig ist.

"Als zentraler Beamter in der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf war der Bauamtsleiter Anton Schmidt heftigen Attacken ausgesetzt", rief der Richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Waldshut in Erinnerung. Der Grund dafür war, dass einige Bürger aus dem Ortsteil Hürrlingen, federführend nach Aussage des Richters war dabei Tobias Kienle, in ...

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