Account/Login

Baustellenschild genügt

Landgericht spricht den Geschäftsführer eines Bauunternehmens frei / Seniorin war gestürzt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Achtung Baustelle: Der Hinweis auf Str...ied das Landgericht Waldshut-Tiengen.   | Foto: archivfoto: Marlies Jung-Knoblich
Achtung Baustelle: Der Hinweis auf Straßenbautätigkeiten mit Hilfe von Schildern ist ausreichend. Das entschied das Landgericht Waldshut-Tiengen. Foto: archivfoto: Marlies Jung-Knoblich

SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Genügt es, auf eine Straßenbaustelle mit Verkehrszeichen hinzuweisen, oder muss vor jeder Stolperfalle ein Schild aufgestellt werden? Das Landgericht Waldshut-Tiengen entschied, dass der allgemeine Hinweis auf die Straßenbautätigkeiten genügt. Es sprach daher den Geschäftsführer eines Bauunternehmens vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, ihn zu einer Geldbuße von 15 Tagessätzen zu je 60 Euro zu verurteilen.

Konkret ging es dabei um die fast zwei Jahre andauernden Straßenbauarbeiten im Schopfheimer Ortsteil Langenau. Am 12. Juni letzten Jahres kam in einer Nebenstraße eine heute 74-Jährige gegen 21.30 Uhr zu Fall. Sie stolperte zuerst über einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel