Baustellenschild genügt
Landgericht spricht den Geschäftsführer eines Bauunternehmens frei / Seniorin war gestürzt.
Manfred Hüfner
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SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Genügt es, auf eine Straßenbaustelle mit Verkehrszeichen hinzuweisen, oder muss vor jeder Stolperfalle ein Schild aufgestellt werden? Das Landgericht Waldshut-Tiengen entschied, dass der allgemeine Hinweis auf die Straßenbautätigkeiten genügt. Es sprach daher den Geschäftsführer eines Bauunternehmens vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, ihn zu einer Geldbuße von 15 Tagessätzen zu je 60 Euro zu verurteilen.
Konkret ging es dabei um die fast zwei Jahre andauernden Straßenbauarbeiten im Schopfheimer Ortsteil Langenau. Am 12. Juni letzten Jahres kam in einer Nebenstraße eine heute 74-Jährige gegen 21.30 Uhr zu Fall. Sie stolperte zuerst über einen ...