Bauern klagen gegen die Erweiterung des Vogelschutzgebiets
Mini-Vogel mit Maxi-Wirkung: Ein bis zwei brütende Triel-Paare sind bei Buggingen seit 2011 gesichtet worden. Daraufhin wurde das bestehende Vogelschutzgebiet erweitert – auf die mehr als dreifache Fläche. Dagegen klagen nun zwölf betroffene Landwirte.
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Der Triel ist in Deutschland geschützt. Foto: Violetta/fotolia.com
Der taubengroße Triel muss unter Schutz gestellt werden. Da wiederholt ein bis zwei brütende Paare bei Buggingen beobachtet wurden, ist im vergangenen Jahr das bestehende Vogelschutzgebiet Bremgarten von 500 auf rund 1700 Hektar erweitert worden. Dagegen klagen nun zwölf betroffene Landwirte. Sie befürchten Einschränkungen und halten das geschützte Gebiet für zu groß.
Die Kritik der Landwirte
"Wir Landwirte sind bereit, den Triel zu schützen und ...