Urteil

Bandscheibenvorfall eines Polizisten beim G20-Gipfel ist kein Dienstunfall

BZ-Abo Ein baden-württembergischer Polizist musste in Hamburg 70 Stunden lang schwere Schutzausrüstung tragen. Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe wertet Rückenprobleme nicht als Dienstunfall.  

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Krawalle 2017 in Hamburg  | Foto: Boris Roessler
Krawalle 2017 in Hamburg Foto: Boris Roessler
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