"Baden verboten" im Hertener Loch
Bisherige Beschilderung "auf eigene Gefahr" wird entfernt / Hintergrund ist die Absicherung der Stadt vor Haftungsansprüchen.
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HERTEN. "Baden verboten" heißt es künftig im Hertener Loch, die Beschilderung "Baden auf eigene Gefahr" muss entfernt werden.
Was bisher noch "auf eigene Gefahr" geschehen konnte, wird künftig grundsätzlich verboten. Möglich wird eine solche Kehrtwendung bei der rechtlichen ...