Bad Bellingen erzielt vorab kleinen Teilerfolg

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rheintalstrecke: Die Bahn akzeptiert auch für Betroffene im Kurort eine Entschädigungsregelung.  

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BAD BELLINGEN (mwi). Erst gegen 20 Uhr endete nach einer Marathonsitzung im Bad Bellinger Kurhaus am Mittwoch der erste Prozesstag im Verfahren der klagenden Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Eimeldingen gegen den Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes zum Ausbau der Rheintalstrecke der Bahn. Die Gemeinde Bad Bellingen erzielte bereits einen Teilerfolg, obwohl das Urteil erst im Februar gesprochen wird.

Das Triumvirat der Mannheimer Verwaltungsrichter zeigte sich bis zum Schluss gut informiert und aufnahmefähig. Die Richter scheuten auch die Erörterung von Fachfragen nicht und zeigten sich bis Detail aller Einzelgutachten gut in die ...

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