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Autofahrerin akzeptiert das Urteil doch noch

Radlerin verletzt: Auch das Berufungsgericht bewertet das Öffnen der Autotür als fahrlässige Körperverletzung.  

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Alptraum eines Radfahrers: Man radelt die Straße entlang und plötzlich stößt ein Autofahrer seine Tür auf. Einer Studentin ist dies im vergangenen November in der Belfortstraße passiert. Sie stürzte, verletzte sich am Bein und musste operiert werden. Die Autofahrerin, die die Radfahrerin ...

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