Amtsgericht Emmendingen
Autofahrer nimmt Motorroller die Vorfahrt - Geldstrafe nach tödlichem Unfall
Kein zweites Mal nach links geschaut: Autofahrer nahm Motorrollerfahrer die Vorfahrt und wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt.
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HEUWEILER/DENZLINGEN. Am frühen Morgen des 14. Februar 2011 starb bei einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße 112 bei Heuweiler ein 51-jähriger Rollerfahrer aus Vörstetten. Schuld daran war ein 32-Jähriger aus Elzach, der von Heuweiler kam, die L 112 Richtung Denzlingen überquert und zuvor am Stopp-Schild nur ein einziges Mal nach links geschaut hatte. Der Autofahrer wurde in zwei Instanzen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, und seine Schuld mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Vor dem Amtsgericht in Emmendingen hatte der Angeklagte berichtet, dass er bei Dunkelheit um 6.30 Uhr an der Kreuzung gehalten, nach links geschaut und ein Zweirad mit Licht gesehen habe. Das Licht sei klein gewesen. Er habe daraus geschlossen, dass der Roller noch weit entfernt ...