Aus drei mach eins
Gesetzentwurf: Ausbildung in der Pflege soll ab 2018 vereinheitlicht werden.
epd
Sa, 5. Mär 2016
Neues für Schüler
Thema: Stellen-Spezial 2017
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Bisher machen Kinderkrankenschwestern, Altenpfleger und Krankenpflegekräfte verschiedene Ausbildungen und haben unterschiedliche Berufe. Künftig sollen sie gemeinsam ausgebildet werden. Die Reform wird schon lange diskutiert. Nun ist sie auf dem Weg.
Wohlfahrts- und Fachverbände begrüßten den Gesetzentwurf. Die Opposition warnte hingegen vor einer Verflachung der Ausbildung. Fraglich sei, wie Lerninhalte und Schlüsselkompetenzen von drei Ausbildungen in derselben Zeit vermittelt werden sollen, in der bisher eine Ausbildung stattfinde, erklärte die Pflegeexpertin der grünen Bundestagsfraktion, Elisabeth Scharfenberg.
Über die Vereinheitlichung der Ausbildung in den Pflegeberufen wird schon lange debattiert. Skepsis gibt es vor allem in der Altenpflege. Die Verbände fürchten, dass durch die generalisierte Ausbildung Fachwissen verloren geht und der Altenpflegeberuf unattraktiver werden könnte. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheits- und dem Familienministerium wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er soll in diesem Jahr verabschiedet werden. Die generalistische Ausbildung soll 2018 starten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigten sich Ende 2015 überzeugt, dass die Attraktivität aller Pflegeberufe steigen werde. Schwesig betonte, auch die Altenpflege werde profitieren. Es werde neue Aufstiegsmöglichkeiten für die dort überwiegend tätigen Frauen und gerechtere Löhne geben.
Die Ausgaben für die Ausbildung steigen von 2,4 auf rund 2,7 Milliarden Euro. Gröhe sagte, die Finanzierung werde wie bisher anteilig von den Ländern, den Krankenhäusern und Pflegeanbietern getragen. Dafür sollen Landesausbildungsfonds eingerichtet werden. Neu ist, dass Pflegeheime bundesweit eine Ausbildungsumlage zahlen müssen. Die Pflegeversicherung soll pro Jahr 100 Millionen Euro beisteuern.
Wie bisher auch können alle jungen Leute in die dreijährige Pflegeausbildung gehen, die mindestens einen Hauptschulabschluss (10. Klasse) haben. Der staatliche Abschluss qualifiziert gleichermaßen für eine Arbeit im Krankenhaus, in der Altenpflege oder in ambulanten Diensten. Ausgebildete Pflegehelfer können ebenfalls in die Fachausbildung wechseln, die für sie nur zwei Jahre dauert. Nach einigen Jahren im Beruf ist dann ein Studium möglich, das mindestens drei Jahre dauern soll.
Das Deutsche Rote Kreuz, die christlichen Krankenhäuser, der Caritasverband und die Diakonie Deutschland begrüßten, dass das Pflegeberufegesetz nun endlich auf den Weg gebracht werde. Eine generalistische Ausbildung sei die richtige Antwort auf die veränderten Anforderungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die AWO warnte, es dürften bei der Einführung der Generalausbildung aber die Spezifika der Altenpflege nicht verloren gehen.
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