Aus Unwissenheit ohne Fahrerlaubnis
Murger Nicht-EU-Bürgerin ließ Schweizer Papier nicht umschreiben.
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MURG/BAD SÄCKINGEN. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste eine Angeklagte erfahren. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat die 56-Jährige wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt (15 Tagessätze zu je 40 Euro). Die Frau war im April 2018 von der Schweiz nach Deutschland umgezogen und hatte dann in Murg gewohnt, es jedoch versäumt, ihren Schweizer Führerschein umschreiben zu lassen.
Als Nicht-EU-Bürgerin hätte sie das nach spätestens sechs Monaten zu müssen, um weiterhin auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Das habe sie ...