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Aufträge bis 50 000 Euro sind Sache des Bürgermeisters

Gemeinderat Schönau beschließt Änderung der Hauptsatzung / Die beratenden Ausschüsse werden abgeschafft.  

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SCHÖNAU (jac). Der Gemeinderat Schönau hat einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt. Vereinzelte Bedenken gab es gegen den Vorschlag, die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zum Betrag von 50 000 Euro künftig auf den Bürgermeister zu übertragen und die ...

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