Aufständische im Irak sind ohne Legitimation
BZ-INTERVIEW mit dem Völkerrechtler Michael Bothe über den Unterschied zwischen Befreiungskampf und Terrorismus.
FREIBURG. Seit Tagen ruft der radikale schiitische Prediger Muktada al-Sadr seine Glaubensbrüder zum Kampf gegen die US-Besatzer auf. Über die völkerrechtlichen Grundlagen der Auseinandersetzung sprach Christian Rath mit Michael Bothe, Professor für Völkerrecht an der Universität Frankfurt.
BZ: Welche Rechte haben die Amerikaner gegenüber den Aufständischen im Irak?Bothe: Als Besatzungsmacht haben sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dazu gehört das Vorgehen gegen Kriminalität ...