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Aufhebungsverträge sind nur in Ausnahmefällen unwirksam

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kommt aus der Sache nicht so einfach wieder heraus. Es sei denn, er kann beweisen, dass er unter Druck gesetzt wurde.  

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Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag hat weitreichende Folgen: Das Arbeitsverhältnis endet, vielleicht sogar ...

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Schlagworte: Kurt Höllwarth

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