Auch Solo-Selbstständige können die Nothilfe für kleine Firmen beantragen
Andere Bundesländer verweisen Solo-Selbstständige an die Grundsicherung. Das Ländle geht einen andern Weg: Hier erhalten Betroffene dieselbe Unterstützung wie kleine Betriebe.
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Viele freischaffende Künstler, Journalisten oder Berater stehen derzeit vor dem Nichts. In Baden-Württemberg können sie wie kleine Betriebe Soforthilfen in Anspruch nehmen (Symbolbild). Foto: Daniel Naupold
Ladenbesitzer, Hoteliers und Restaurantbetreiber sind nicht die einzigen, die unter der Corona-Krise leiden. Auch viele freischaffende Künstler, Journalisten oder Berater stehen derzeit vor dem Nichts. Doch auch ihnen soll mit Geldern der Corona-Soforthilfe des Bundes und der Länder geholfen werden. Nur wem diese Gelder zustehen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Wer ...