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Auch Retter müssen rechnen

BZ-Plus In Müllheim sind die Regelungen für Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen überarbeitet worden.  

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Wann der Einsatz von Feuerwehrgerät, w...ntscheidet eine entsprechende Satzung.  | Foto: Volker Münch
Wann der Einsatz von Feuerwehrgerät, wie hier die Drehleiter, kostenpflichtig ist und wann nicht, entscheidet eine entsprechende Satzung. Foto: Volker Münch

MÜLLHEIM. Die Satzung der Stadt Müllheim über die Erhebung von Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr ist ein weiteres Mal vom Gemeinderat neu geregelt worden. Neu gefasst und ergänzt wurden die Personalkosten für die hauptamtlichen Einsatzkräfte, wie sie der Gesetzgeber und die Gemeindeprüfungsanstalt fordern. Gleichzeitig wurden nochmals Details geklärt und in die Satzung aufgenommen.

Ursprünglich mussten wegen der Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes im Jahr 2015 und den darauf folgenden Neufassungen der Verordnungen die Einsatzkosten neu kalkuliert werden. Damals wurden klare Trennungen vorgenommen zwischen unentgeltlichen Hilfeleistungen, bei denen ...

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