Auch Retter müssen rechnen
In Müllheim sind die Regelungen für Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen überarbeitet worden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MÜLLHEIM. Die Satzung der Stadt Müllheim über die Erhebung von Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr ist ein weiteres Mal vom Gemeinderat neu geregelt worden. Neu gefasst und ergänzt wurden die Personalkosten für die hauptamtlichen Einsatzkräfte, wie sie der Gesetzgeber und die Gemeindeprüfungsanstalt fordern. Gleichzeitig wurden nochmals Details geklärt und in die Satzung aufgenommen.
Ursprünglich mussten wegen der Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes im Jahr 2015 und den darauf folgenden Neufassungen der Verordnungen die Einsatzkosten neu kalkuliert werden. Damals wurden klare Trennungen vorgenommen zwischen unentgeltlichen Hilfeleistungen, bei denen ...