Auch in Kappel-Grafenhausen gibt es Verschiebungen
Die Hebesätze in Kappel-Grafenhausen für die Grundsteuer A werden auf 430 erhöht, für die Grundsteuer B auf 140 gesenkt (bisher beides 330). Die Gewerbesteuer bleibt gleich.
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Mit der vom Land Baden-Württemberg gewählten Option können die künftigen Grundsteuern zwar bürokratiearm errechnet werden, sie habe aber auch einige Nachteile, so Zeller. So spiele die Bebauung kaum eine Rolle mehr, ausschlaggebend sei allein die Größe des Grundstücks. Das führe zu großen Verschiebungen. Zeller: "Die Art der Bebauung hat bisher nivellierend gewirkt."
Darüber hinaus würden die Bodenrichtwerte nicht immer als gerecht empfunden. Dies hatte zuvor in der Frageviertelstunde schon der ehemalige Gemeinderat Heinz Renter bemängelt. Er hatte die Bodenrichtwerte der Gemeinde mit den umliegenden Kommunen verglichen: "Fast überall sind sie niedriger als bei uns, sogar in Stadtnähe wie in Sulz oder Langenwinkel." Zu der Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen sei, verwies Martin Häfele (ProKG) auf die Pressestelle des neuen Gutachterausschusses in Lahr. Bürgermeister Philipp Klotz sagte zu, dort nachzufragen. Clemens Sedler (CDU) äußerte die Hoffnung, dass der neue Gutachterausschuss die Sache prüfe, insbesondere im Blick auf die ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücke in der Hauptstraße in Grafenhausen, mit ihren großen Gärten nach hinten raus, wo aber eine Bebauung vom Landratsamt untersagt sei.
Zeller führte weiter aus, dass für die Grundsteuer B das Land den Gemeinden die Vorgabe gemacht habe, sie aufkommensneutral zu gestalten und dazu ein Transparenzregister vorgelegt habe. Seiner Einschätzung nach habe das Land damit jedoch zu weit in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen. Das werde wohl noch gerichtlich geprüft. Trotzdem halte man sich daran und schlage einen neuen und aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B von 140 v. H. vor. Das Transparenzregister hatte einen Wert zwischen 133 und 147 v. H. vorgegeben. Für das Jahr 2024 hatte Zeller die Einnahmen aus der Grundsteuer B für die Gemeinde mit 490.000 Euro berechnet.
Häfele betonte, dass die Gemeinde damit nicht heimlich Steuern erhöhe, sondern einkommensneutral handle. "Allerdings gibt es Verlierer und Gewinner. Aber auch das alte System war nicht fair, hier war die Wohnbebauung stark bewertet." Es könne jedoch auch gut sein, dass die Gerichte dieses System wieder einkassieren werden.
Beispielrechnungen zur Grundsteuer B
- 600 Quadratmeter großes Grundstück, Einfamilienhaus im Neubaugebiet, Bodenrichtwert (BRW) 320 Euro, bisher 441 Euro, künftig 247 Euro.
- 550 Quadratmeter Grundstück, Einfamilienhaus Altbau im Ortskern, BRW 200 Euro, bisher 71 Euro, künftig 143 Euro.
- 150 Quadratmeter Grundstück, Einfamilienhaus Neubau Ortskern, BRD 200 Euro, bisher 318 Euro, künftig 39 Euro.
- 2200 Quadratmeter Grundstück, Einfamilienhaus Altbau Ortsrandlage, BRW 240 Euro, bisher 143 Euro, künftig 849 Euro.
- 500 Quadratmeter Grundstück, unbebaut, Ortskern, BRW 200 Euro, bisher 24 Euro, künftig 186 Euro.Gewerbegebiet,
- 5000 Quadratmeter Grundstück, Fabrikhalle, BRW 90 Euro, bisher 2500 Euro, künftig 810 Euro.
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