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Auch für die Punks gilt die neue Regel

Fragen rund um das geplante begrenzte Alkoholverbot im Bermudadreieck und beim Funpark.  

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Ab Januar wollen Stadt und Polizei versuchsweise für sieben Monate an den Wochenenden ab 22 Uhr die exzessive Trinkerei auf der Straße verbieten – und zwar per Polizeiverordnung. Betroffen ist das Szeneviertel rund ums Martinstor ("Bermudadreieck") und das Gebiet Zinkmatten-/Hans-Bunte-Straße rund um die Diskothek Funpark im Stadtteil Brühl-Beurbarung (siehe oben stehende Grafik). Ein solches Verbot hat Folgen: für Nachtschwärmer, Passanten, Punks. Welche, wollte Frank Zimmermann von der Stadtverwaltung wissen.

Darf man Alkohol, wenn er verschlossen ist, in der "Bannmeile" mit sich herumtragen oder ist das auch schon ein Verstoß? Und muss er die Flasche noch ungeöffnet und in Tüte oder Tasche verstaut sein?
Verboten ist ...

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