Auch Billigairlines müssen Kunden entschädigen
BZ-INTERVIEW mit Stefan Böhm vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl zum Thema Rechte der Fluggäste.
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m Wochenende beginnen in Baden-Württemberg und Bayern die Schulferien. Viele Familien nutzen die Woche, um in den Urlaub zu fliegen. Doch die Vorfreude auf die schöne Zeit kann schnell verdorben werden: Flüge fallen aus, sind überbucht oder verspäten sich. So startet keine Reise entspannt und so sollte sie auch nicht enden. Was aber können Verbraucher von ihrer Fluggesellschaft verlangen, falls sie sich in einer solchen Situation befinden? Unsere Mitarbeiterin Kerstin Laudascher sprach mit Stefan Böhm, Jurist des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl.
ABZ: Herr Böhm, wo können sich Fluggäste über ihre Rechte informieren?Böhm: Diese Fragen werden in der Fluggastrechte-Verordnung der EU beantwortet. Da der Text jedoch teilweise kompliziert verfasst wurde, hat das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl den Text in ...