Auch Altes hat seinen Wert
EXPERTE ZUM THEMA: Wertminderung von Fahrzeugen nach Verkehrsunfällen.
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LÖRRACH. Immer wieder stellt sich nach Verkehrsunfällen die Frage, ob und in welcher Höhe an beschädigten Fahrzeugen eine Wertminderung aufgetreten ist. Nach der Rechtsprechung liegt ein wirtschaftlicher Minderwert dann vor, wenn trotz vollständiger Instandsetzung nach einem Unfall eine Minderung des Verkaufswertes verbleibt. Dabei steht die Überlegung im Vordergrund, dass Kaufinteressenten bei unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen die Gefahr sehen, dass weitere Schäden verborgen geblieben sind oder die Reparatur des Fahrzeugs nicht fachgerecht vorgenommen wurde.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass die zum Schadensausgleich verpflichteten Versicherungen bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 100 000 Kilometer aufweisen das Bestehen einer Wertminderung generell verneinen. Daher unterbleibt in ...