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Asylbewerber könnten zurückfordern

  • Mo, 25. Januar 2010
    Ortenaukreis

     

Kreisverwaltung stellt mehrere hunderttausend Euro in den Haushalt für eventuelle Unterhaltsrückforderungen ein

OFFENBURG (ddn). Die Reform des Asylrechts im Jahr 2007 könnte für den Ortenaukreis empfindliche Spätfolgen haben. Weil die Zuständigkeit für Streitfälle mit dieser Reform von den Verwaltungs- auf die Sozialgerichte übergegangen war, drohen dem Kreis mit einigen Jahren Verspätung empfindliche Nachforderungen bei den Unterhaltszahlungen an Asylbewerber, die möglicherweise längst nicht mehr im Ortenaukreis wohnen. Das könne sich im Einzelfall auf bis zu 40 000 Euro für eine einzige Familie summieren, sagt der zuständige Rechtsdezernent Michael Loritz.

Deswegen habe man in den kommenden Haushalten "einige hunderttausend Euro" zusätzlich eingestellt, so Loritz gestern. Wie viel davon am Ende auch ausgezahlt werden muss, ist aber noch längst nicht raus: "Sehr viele Anwälte" hätten im Namen ...

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