Ein als schwerbehindert eingestufter Arbeitnehmer der Stadt Freiburg ist Anfang des Jahres innerhalb der Probezeit entlassen worden. Er reichte Klage ein. Das Freiburger Arbeitsgericht gab ihm nun Recht.
Behinderte Arbeitnehmer haben bei Problemen im Job schon ab dem ersten Tag Anspruch auf ein Präventionsverfahren. Das entschied das Arbeitsgericht Freiburg und wich damit von der bisherigen Linie des Bundesarbeitsgerichts ab. Die Gewerkschaft Verdi ...