BZ-SERIE MINIJOBS (9): Der Staat ersetzt fast alles.
Für 400-Euro-Jobs in Privathaushalten gilt zu großen Teilen das gleiche Recht wie für "normale" geringfügige Beschäftigungen. Eine wichtige Ausnahme: Während für einen Minijob außerhalb eines Privathaushalts elf Prozent des Lohnes für die Kranken- und zwölf Prozent für die Rentenversicherung fällig werden, müssen von einem Privathaushalt nur jeweils fünf Prozent des ...