Ortenau
Wo der Kommunale Ordnungsdienst in Lahr das Kiffen unterbinden will
Sa, 06. Juli 2024, 09:22 Uhr
Lahr
Auch nach der Legalisierung von Cannabis gilt es, Regeln zu beachten. Der Kommunale Ordnungsdienst Lahr (KOD) ist zuletzt dreimal eingeschritten. Das geht aus der Quartalsbilanz hervor.
![Kiffen ist seit April legal – aber nicht überall. | Foto: Annette Riedl (dpa) Kiffen ist seit April legal – aber nicht überall. | Foto: Annette Riedl (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/15/28/42/b3/354960051-w-640.jpg)
Die Bundesregierung setzt sich für eine neue Drogenpolitik ein. Zum 1. April ist in Deutschland das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Damit können Erwachsene legal einen Joint rauchen – jedoch nicht überall.
Kiffen in Sichtweite von Spielplätzen, in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen und ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr gilt als Ordnungswidrigkeit. Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten.
Seit April hat deshalb der Kommunale Ordnungsdienst in Lahr verstärkt in diese Richtung kontrolliert, teilt die Lahrer Stadtverwaltung in ihrer Quartalsbilanz mit. Drei Anzeigen seien diesbezüglich geschrieben worden.
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Ein besonderer Fokus lag auch auf der Marktstraße, in der E-Scooter nicht fahren dürfen und das Fahren mit Fahrrädern nur zwischen 19 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Die Ordnungshüter überprüften die Einhaltung und stellten insgesamt 26 Verstöße fest, heißt es in der Pressemeldung.
Besondere Aufmerksamkeit galt im zweiten Quartal auch den Obdachlosen- und Asylunterkünften. Hier verzeichnete der KOD 25 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Hausordnung, wie unerlaubte Übernachtungsgäste, Rauchen in der Unterkunft und das Abkleben von Feuermeldern.
Nach Beschwerden über aufdringliche Rosenverkäufer konnte der KOD den Mann feststellen. Das Anbieten von Waren gegen Geld im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar und wird konsequent geahndet, heißt es in der Pressemeldung.
Auf dem alten Verkehrsübungsplatz in Dinglingen habe eine Gruppe dauerhaft campiert. Auch dies stelle eine unerlaubte Sondernutzung und somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Der KOD gab den betroffenen Personen eine Frist, um den Ort zu verlassen.
Im ruhenden Verkehr gab es 5386 Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen und wegen Parkens ohne gültigen Parkschein. Achtmal wurden Müllsünder ertappt. Sie entsorgten Plastikmüll, Zigaretten und ähnliche Abfälle unsachgemäß.
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