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Verwaltungsgerichtshof

Anwohner scheitert mit Antrag gegen Funkmast

Der Funkmast in Tiefenstein darf betrieben werden: Ein Anwohner ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Eine höhere Strahlenbelastung für Tiere sei nicht belegt.  

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Darf betrieben werden: der Funkmast bei Niederwihl  | Foto: Werner Probst
Darf betrieben werden: der Funkmast bei Niederwihl Foto: Werner Probst
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