Annoncen für die Schuldenbremse: Ist das Wahlwerbung oder erlaubt?
Das Finanzministerium wirbt derzeit in Zeitungsanzeigen für die Beibehaltung der Schuldenbremse. Ist das rechtlich zulässig? Der Zeitpunkt so kurz vor den Wahlen ist jedenfalls heikel.
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Es begann vorige Woche mit einer Annonce in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Selbstbewusst schaut dabei eine junge rothaarige Frau in die Kamera: "Schuldenbremse abschaffen? Nich’ ok, Boomer!", steht groß darüber. (Mit "Boomer" ist die Generation der Baby-Boomer gemeint, also die heute Über-60-Jährigen). Und etwas kleiner heißt es: "Weniger Schulden heute heißt mehr Möglichkeiten ...