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Kriminalität

Angeklagter zu Totschlag bei Rickenbach: "Es war wie in einem Horrorfilm"

  • dpa

  • Mo, 14. Oktober 2024, 18:30 Uhr
    Südwest

     

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Taucher finden im April bei Breisach Leichenteile eines Mannes im Rhein. Er war Ermittlern zufolge erschossen worden. Ein 58-Jähriger steht nun in Waldshut-Tiengen vor Gericht. Er ist geständig. Der Tatort liegt bei Rickenbach.

Die Rheinbrücke bei Breisach. In ihrer...April Leichenteile im Wasser gefunden.  | Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Die Rheinbrücke bei Breisach. In ihrer Nähe wurden im April Leichenteile im Wasser gefunden. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)

Ein 58-Jähriger hat nun auch vor Gericht gestanden, im Streit einen 38-jährigen Mann in einer Unterkunft für Asylsuchende im Kreis Waldshut getötet zu haben. "Ich habe zweimal geschossen", sagte der Angeklagte am Montag zum Auftakt des Prozesses in Waldshut-Tiengen. Er habe aus Notwehr gehandelt, weil er zuvor angegriffen worden sei.

Die Anklage wirft dem Deutschen Totschlag und unerlaubten Waffenbesitz vor. Er soll nach der Tat Ende Dezember die Leiche des Opfers in einen Wald gebracht haben. Tage später habe er dann den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen, lautet der Vorwurf. Taucher hatten die Leichenteile Anfang April bei Breisach gefunden.

Der Angeklagte stellte sich Ende April der Polizei und war dort bereits geständig, wie Ermittler berichtet hatten. Vor dem Landgericht gab er nun an, er habe die Weihnachtstage mit seiner Großfamilie in einem abgelegenen Haus bei Rickenbach nahe der Schweizer Grenze verbracht. Auf der Straße sei er von dem 38-Jährigen, den er vorher nicht gekannt habe, beschimpft und mit dem Tod bedroht worden. Die Todesdrohungen hätten die ganze Familie betroffen.

Die Tatwaffe war nicht angemeldet

Er sei in das Haus zurückgegangen, habe zur eigenen Sicherheit eine mitgebrachte Pistole geholt und sei dem Mann in die nahegelegene Unterkunft gefolgt. Dort kam es demnach zu der Auseinandersetzung und den tödlichen Schüssen. Das Opfer starb noch an Ort und Stelle.

"Ich wollte niemanden töten", sagte der gelernte Feinmechaniker. Bei seiner teils emotionalen Aussage vor Gericht brach er mehrfach in Tränen aus. Er habe am Tag der Tat im Kreis der Familie viel Alkohol getrunken und sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. "Es war wie in einem Horrorfilm."

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er trug dabei eine Wollmütze und einen Mundschutz. Er berichtete, seit langem Jäger zu sein. Im Prozess wurde deutlich, dass bei ihm 40 legale Waffen und rund 20.000 Patronen gefunden wurden. Die Tatwaffe sei hingegen nicht angemeldet gewesen. Mit Blick auf die zerlegte Leiche sagte er: "Als Jäger ist das Routine."

Für die Suche nach dem vermissten Opfer gab es eine Sonderkommission

In der Verhandlung gab es teils heftige Wortwechsel zwischen dem Angeklagten und dem Vorsitzenden Richter Martin Hauser. Der 58-Jährige fragte Hauser einmal, ob er überhaupt zuhöre. Als der Angeklagte sagte, Gott sei sein Zeuge, entgegnete Hauser: "Den können wir jetzt leider nicht vernehmen."

Das 38 Jahre alte Opfer galt zu Beginn des Jahres als vermisst. Die Polizei richtete damals zur Aufklärung des Falls die große Sonderkommission "Rhenus" mit 60 Beamtinnen und Beamten ein. Rund um Rickenbach suchten Polizeibeamte nach dem Mann, dabei wurden auch ein Polizeihubschrauber und Drohnen eingesetzt.

Ressort: Südwest

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Kommentare (3)

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Helmut Geilgens

11174 seit 2. Mär 2018

Herr Jacob, hier handelt es um ein laufendes Strafverfahren, bei dem noch nicht feststeht, wie am Ende des Prozesses genau geurteilt wird.

Der Weg bis zum rechtskräftigen Urteil ist lang. Steht der Vorwurf eines Tötungsdelikts im Raum, so geht das Verfahren oft über alle Instanzen. Nicht selten kommt es vor, dass sich der konkrete Tatvorwurf in den einzelnen Etappen des Verfahrens ändert. So wird im Ermittlungsverfahren meist von dem schwereren Delikt, also dem Mord ausgegangen. Bereits hier ist es überaus sinnvoll, dafür zu sorgen, dass nicht der Mord, sondern eher der Totschlag zur Anklage kommt. In der Hauptverhandlung ist dann penibel zu überprüfen, ob eines der genannten Mordmerkmale vorliegt.

Deshalb sind Ihre Ausführungen "Besoffen, Ausnahmezustand, psychisch geschädigt", welche natürlich von einer Verteidigung eingebracht werden können, hier völlig irrelevant und sind in typische Stammtisch-Äußerungen eingebettet, welche nahelegen sollen, dass so was wie ein paradiesischer Zustand für Straftäter (nur) in Deutschland vorläge. Das ist aber ein Irrtum, denn die Strafverfahren werden in allen demokratischen Ländern, speziell innerhalb der EU, ähnlich abgewickelt.

Zumindest sollten Sie das Urteil abwarten, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben.

Klaus Jacob

129 seit 23. Aug 2020

Herr Helmut Geilgens Vielen Dank für Ihre gut gemeinte Aufklärung. Aber wenn Sie meinen Kommentar genau gelesen hätten, habe ich keine Stellungsnahme sondern nur meine persönliche Meinung auf den gelesenen Artikel verfasst. Das die Verfahren anders verlaufen ist mir schon bewußt und eine Vorverurteilung ganz sicher nicht der Zweck meines Kommentars. Es ist ganz simpel ein persönlicher Gedanke der durch die Art wie der Bericht verfasst wurde erzeugt hat. Dazu haben natürlich auch die Stammtischparolen beigetragen die man ständig in den Tagesnachrichten vorgelebt bekommt. Denn dies ist ja kein Einzelfall.


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