Angeklagter ist wegen psychischer Erkrankung schuldunfähig
Für den 58-jährigen Mann, der auf einen Polizisten eingestochen hat, ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese aber zur Bewährung aus.
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Der 58-jährige Mann, der am 16. Februar 2019 mit einem Jagdmesser auf einen Polizisten eingestochen hat, war bei der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er kann deswegen nicht bestraft werden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut ordnete statt dessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, setzte diese aber zur Bewährung aus. Es erteilte jedoch eine Reihe strenger ...