Das Schöffengericht Bad Säckingen verurteilt einen 40-Jährigen zu acht Monat Haft auf Bewährung. Er soll Betäubungsmitteln in erheblichen Mengen angebaut haben.
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Vor dem Schöffengericht Bad Säckingen musste sich ein 40-Jähriger wegen eines Betäubungsmitteldelikts verantworten. Nach einer Ruhestörung im Mai vergangenen Jahres hatten Nachbarn die Polizei gerufen. Die Beamten nahmen, als der ...