Angeklagter greift seinen Verteidiger im Gericht an – während des Plädoyers
Er habe Stimmen gehört und die Zelleneinrichtung zertrümmert – galt aber als verhandlungsfähig: Für eine Messerattacke verurteilte das Gericht den Angeklagten zu 19 Monaten Haft.
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Eine Messerattacke auf einen Mitbewohner im Flüchtlingswohnheim in Badenweiler in der Nacht zum 2. September 2017 war Thema am Landgericht in Freiburg. Am Freitag hat die 14. Berufungskammer den Angeklagten aus Syrien wegen drei Taten – einer gefährlicher Körperverletzung, einer Körperverletzung und einer Sachbeschädigung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt. Dramatischer Höhepunkt des Prozesstags war ein urplötzlicher Angriff des ...