An sich selbstverständlich
Die Justiz hat sich endlich entschieden: Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber.
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Bonusmeilen, die bei Dienstreisen erflogen wurden, kann der Arbeitgeber für sich beanspruchen. Dies hat am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch die Frage war auch in der Justiz erstaunlich lange umstritten.
Schon seit vielen Jahren versuchen Fluggesellschaften, ihre Kunden durch so genannte Bonusmeilen an sich zu binden. Wer ständig mit der gleichen Gesellschaft fliegt, kann dabei viele ...