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STAUFEN / BAD KROZINGEN-TUNSEL. Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung sollte ein Tunsler Bürger 9000 Euro Strafe zahlen. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Staufen endete mit der Einstellung des Verfahrens und der Auflage für ...