Kulturgüter
Am Sonntag entscheidet sich, ob Baselland seine Schlösser verkaufen darf
Am Sonntag entscheidet sich, ob der Kanton Baselland seine Schlösser verkaufen darf oder als Kulturgüter behält.
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LIESTAL (sda). Wie soll die öffentliche Hand mit ihren eigenen Kulturdenkmälern umgehen? Diese Frage steht hinter der Volksabstimmung um die Schlösser Bottmingen und Wildenstein im Kanton Baselland am Sonntag. Müssen historische Bauten öffentliches Eigentum bleiben, um ihre kulturellen Funktionen zu bewahren oder können sie – auch um die Budgets zu entlasten – privatisiert werden? Die Baselbieter Regierung und der Landrat schlagen einen Mittelweg vor: Sie wollen die Schlösser zwar verkaufen, sich aber mittels Baurecht Einfluss sichern. Das aber reicht den Kritikern einer Volksinitiative nicht aus.
Schloss Bottmingen ist ein Weiherschloss im Leimental, und Wildenstein bei Bubendorf ist die einzige erhaltene Höhenburg im Baselbiet. Das Bottminger Schloss gehört seit 1957 dem Kanton, Wildenstein seit 1995. Im Zuge des 2011 ...