Am 18. September wird gewählt

Bundesverfassungsgericht weist die Klagen zweier Abgeordneter zurück / Debatte über Selbstauflösungsrecht des Parlaments.  

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KARLSRUHE/BERLIN (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat sein Ja zur Neuwahl des Bundestages am 18. September überraschend mit einer deutlichen Ausweitung des Handlungsspielraums des Kanzlers verbunden. Während Politik und Wirtschaft das Urteil gestern einhellig begrüßten, empörten sich die abgewiesenen Kläger über eine "neue Kanzlerdemokratie".

Der Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten Winfried Hassemer wies die Klagen der Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne) mit der Begründung ab, die Einschätzung von Bundeskanzler Gerhard Schröder ...

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