Account/Login

Alles rechtens bei Data-Med

Bundesarbeitsgericht entscheidet Streit um Leiharbeit im Sinn des Kreises und der Kreiskliniken.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Kreiskliniken können (vorerst) wei...isherigen Leiharbeitsmodell arbeiten.   | Foto: Balaszeskul
Die Kreiskliniken können (vorerst) weiter mit ihrem bisherigen Leiharbeitsmodell arbeiten. Foto: Balaszeskul

LÖRRACH. Die Verantwortlichen der Kreiskliniken, im Landratsamt und der Kreispflegeheime dürften gestern durchweg aufgeatmet haben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Konflikt um die Arbeitnehmerüberlassung der an den Kliniken angedockten Dienstleistungsgesellschaft Data-Med in ihrem Sinn entschieden und die unbefristete Leiharbeit auf Basis der seit 2011 geltenden Rechtslage für zulässig erklärt. "Wir sind wir froh", kommentiert Armin Müller, Geschäftsführer der Kliniken und der Data-Med, denn auch.

Die Kontroverse schwelt seit Jahren. Der Kläger, Harald Hotop, Mitarbeiter der Data-Med und inzwischen deren freigestellter Betriebsratsvorsitzender, hatte nach der Kündigung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel