Alles rechtens bei Data-Med
Bundesarbeitsgericht entscheidet Streit um Leiharbeit im Sinn des Kreises und der Kreiskliniken.
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LÖRRACH. Die Verantwortlichen der Kreiskliniken, im Landratsamt und der Kreispflegeheime dürften gestern durchweg aufgeatmet haben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Konflikt um die Arbeitnehmerüberlassung der an den Kliniken angedockten Dienstleistungsgesellschaft Data-Med in ihrem Sinn entschieden und die unbefristete Leiharbeit auf Basis der seit 2011 geltenden Rechtslage für zulässig erklärt. "Wir sind wir froh", kommentiert Armin Müller, Geschäftsführer der Kliniken und der Data-Med, denn auch.
Die Kontroverse schwelt seit Jahren. Der Kläger, Harald Hotop, Mitarbeiter der Data-Med und inzwischen deren freigestellter Betriebsratsvorsitzender, hatte nach der Kündigung ...